NRW verlängert Förderung für selbst genutztes Wohneigentum

Mit dem NRW.Zuschuss Wohneigentum unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit der NRW.Bank die Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum. Der Fördertopf ist noch nicht ausgeschöpft, daher wurde der Förderzeitraum verlängert und eine Antragstellung ist auch im Jahr 2023 möglich. In unserem Blogbeitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie als Eigentümer von der Förderung profitieren und wie die Antragstellung für selbstgenutztes Wohneigentum in NRW abläuft. 

Wissenswertes zum NRW.Zuschuss.Wohneigentum

Ursprünglich wollte die nordrhein-westfälische Landesregierung Familien beim Erwerb von Wohneigentum durch einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer entlasten. Für diese Regelung fehlt jedoch eine bundesgesetzliche Grundlage. Zur Überbrückung gibt es daher den NRW.Zuschuss.Wohneigentum: Käufer, die seit dem 1. Januar 2022 einen Kaufvertrag unterschrieben haben, können einen Zuschuss in Höhe von 2 Prozent des Kaufpreises, maximal 10.000 Euro, erhalten. Wer ein Einfamilienhaus für einen Kaufpreis von 450.000 Euro erwirbt, erhält also einen einmaligen Zuschuss von 9.000 Euro.  

Im Dezember 2022 gab das Finanzministerium bekannt, dass das Förderprogramm auch im Jahr 2023 fortgeführt wird. Bisher wurden nach Angaben des Finanzministeriums von den zur Verfügung stehenden 400 Millionen Euro rund 190 Millionen Euro abgerufen.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Förderung ist für natürliche Personen, die selbst genutztes Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen erwerben oder erworben haben, bestimmt. Der Zuschuss wird für Neu- und Bestandsimmobilien sowie für Grundstücke gewährt. Sie erhalten die Förderung nicht nur, wenn Sie das erste Mal eine Immobilie kaufen, sondern auch, wenn Sie das Wohneigentum wechseln. 

Um die Fördermittel zu erhalten, sind folgende Bedingungen zu erfüllen: 

  • Kaufvertragsabschluss nach dem 1.1.2022
  • Nachweis über die Zahlung der Grunderwerbsteuer
  • Nutzung der Immobilie als Hauptwohnung
  • Lage der Immobilie in Nordrhein-Westfalen 

Werden Teile der Immobilie nicht zum Wohnen genutzt, gilt die Förderung für diesen Anteil nicht. 

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung des Zuschusses

Wenn Sie die Fördermittel beantragen möchten, ist das online über das Internetportal der NRW. Bank möglich. Für den Antrag für selbstgenutztes Wohneigentum sollten Sie verschiedene Dokumente bereithalten, die direkt über das Portal hochgeladen werden können:

  • Identitätsnachweis
  • Kopie des notariellen Kaufvertrages 
  • Grunderwerbsteuerbescheid und Nachweis über die Zahlung
  • Meldebescheinigung 

Eine Antragstellung ist bis zum 30. Juni 2023 möglich. 

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